Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernehmen auch weiterhin die sogennanten Krebsvorsorge-Untersuchungen. Diese Leistungen sind je nach Geschlecht und Alter unterschiedlich und dürfen alle 12 Monate in Anspruch genommen werden.
Für alle Frauen gilt:
- ab 20 Jahren: Abstrich vomMuttermund, Tastuntersuchung des inneren Genitales, Blutdruckmessung - ab 30 Jahren: zusätzliche Abtastung der Brust - ab 50 Jahren: zusätzlich rectale Tastuntersuchung (Abtasten vom Po aus) und Stuhltest (Hämokkult) - ab 55 Jahren: Darmspiegelung alle 10 Jahre oder Stuhltest alle 2 Jahre. 
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