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Krebsvorsorge PDF Drucken E-Mail

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernehmen auch weiterhin die sogennanten Krebsvorsorge-Untersuchungen.
Diese Leistungen sind je nach Geschlecht und Alter unterschiedlich und dürfen alle 12 Monate in Anspruch genommen werden.


Für alle Frauen gilt:
- ab 20 Jahren: Abstrich vomMuttermund, Tastuntersuchung des inneren Genitales, Blutdruckmessung
- ab 30 Jahren: zusätzliche Abtastung der Brust
- ab 50 Jahren: zusätzlich rectale Tastuntersuchung (Abtasten vom Po aus) und Stuhltest (Hämokkult)
- ab 55 Jahren: Darmspiegelung alle 10 Jahre oder Stuhltest alle 2 Jahre.



 
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© Praxis Anita Sommer & Team
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